Neubau Wasserkraftwerk Kostheim
Vor Projektbeginn bestand die Staustufe Kostheim am Main aus einer 3-feldrigen Wehranlage samt 2 Schleusen. 2006 wurde mit den Ausführungsplanungen einer Wasserkraftanlage begonnen. Der Neubau der Wasserkraftanlage liegt rechtsufrig neben der vorhandenen Stauanlage Kostheim/Main. Da es zu Überflutungen der Mainauen bei extremen Hochwasser-Wasserspiegellagen kommen kann, war die Flutungssicherheit ein wesentliches Kriterium für dessen Gestaltung und Bauhöhe. Eine weitere Besonderheit stellt der vom Rhein beeinflusste stark schwankende Wasserspiegel des Unterwassers dar. Dies führte zur Notwendigkeit der Anpassung der Turbinendrehzahl über ein drehzahlvariables Getriebe. Dieses wiederum erlaubt eine bessere Ausnutzung des Wasserdargebotes, da Fallhöhe und Durchfluss durch Drehzahlvariabilität besser angepasst werden können.
19m unter dem Wasserspiegel des gestauten Mains, in nur 5m Abstand zur Schifffahrtsstraße, wurde die 60m lange Baugrube errichtet. Die überschnittenen Bohrpfahlwände wurden durch Innenaussteifung mit Stahlrohren standfest gemacht und die durch Kapselpressen an die jeweiligen Umfeldbedingungen von Baugrund und Lufttemperatur angepasst werden konnten, wurde eine wirtschaftliches System umgesetzt. Zu- und Abströmung waren numerisch optimiert, um keine Fallhöhe durch schlechte Strömungsverhältnisse zu verlieren.
Die schlanken Krafthauswände wurden in Stahlbetonbauweise hergestellt und dabei die Baugrubenumschließung (Bohrpfähle) als Bestandteil des Tragwerks herangezogen. Auf diesem Turbinenhaus wurde der Hochbau als eine Konstruktion aus Stahl und Glas aufgesetzt. Diese verbesserte nicht nur die Lichtverhältnisse, sondern sorgte auch für eine wirtschaftliche und schnelle Bauweise. Die Optimierung der Maschinentechnik war ein weiterer, wichtiger Bestandteil. Die Wirtschaftlichkeit wurde durch die 2 x 2,45 MW Leistung eines 10 KV-Generators und zusammen mit der 5%-igen Mehrerzeugung deutlich verbessert. Die ökologischen Rahmenbedingungen waren in der Genehmigung von 2002 nur ungenügend festgeschrieben worden, weshalb für die Durchgängigkeit durch nachträgliche Auflagen und Forderungen der Genehmigungsbehörden erhebliche Mehraufwendungen und Anstrengungen unternommen werden mussten.